Transportbestimmungen
- Kleintiere
Hunden und Katzen ist es gestattet, in der Fluggastkabine mit dem Fluggast zu reisen, wenn sie sich in einer ihrer Größe angemessenen Transportbox mit wasserundurchlässigem Boden mit Maximalausmaßen von 46x25x31 cm befinden. Das Gesamtgewicht inklusive dem Käfig darf – je nach Fluggesellschaft – 8 beziehungsweise 10 kg nicht überschreiten. Eine Buchung ist verpflichtend. - Großtiere
Großtiere müssen im Laderaum (ausgeglichener Druck, beleuchtet und beheizt) in einem ihrer Größe angepassten Transportkiste (das Tier muss in der Lage sein zu stehen und sich um sich selbst zu drehen) transportiert werden. Eine Buchung muss im Vorfeld vorgenommen werden. - Blindenhunde
Blindenhunde können im Laderaum in einem Hundekorb oder je nach Auslastung des Flugzeuges angeleint und mit einem Maulkorb versehen in der Fluggastkabine mitreisen. Der Transport von Blindenhunden ist kostenfrei und der Hund ist nicht an ein Maximalgewicht gebunden. Die Verfügbarkeit von Platz für den Hund muss direkt bei der Flugbuchung mit erfragt werden. Der Halter des Hundes muss zudem die benötigte Ausrüstung für den Hund (Maulkorb, Leine und / oder Käfig) mit sich führen.
Die Transportboxen
Am Terminal, beim Schalter des Flughafen Valerio Catullo ist es möglich, Transportboxen für Tiere verschiedener Größe zu entleihen.
- kleine Transportboxen für den Transport in der Fluggastkabine, Model ATLAS 10, Außenmaße 27x30x48 cm, Innenmaße 26x28x40
- mittlere Transportboxen für den Transport im Laderaum, Außenmaße 48x46x68 cm, Innenmaße 42x43x58 cm
- große Transportboxen für den Transport im Laderaum, Außenmaße 70x76x102 cm, Innenmaße 62x66x90 cm
Gesundheitspapiere
Aus EU-Ländern und außerhalb der EU
Für Hunde und Katzen muss man bei der Einreise in Italien das Herkunftsbescheinigung und die Gesundheitspapiere und / oder den Pass des Tieres, aus welchem die Identität des Tiers, die Daten der Tollwutimpfungen, sowie die jährlichen Gesundheitsprüfungen und eine Staupeimpfung hervorgehen. Wenn das Tier jünger als drei Monate ist und keine Anzeichen ansteckender Krankheiten aufweist, muss es seit seiner Geburt in Gefangenschaft leben und darf nicht einem Betrieb entstammen, welcher einschränkenden Maßnahmen ausgesetzt ist.
Aus EU-Ländern oder in Begleitung des Passagiers
Es ist ausreichend, wenn die Papiere dem Grenzbeamten bei der Einreise gezeigt werden.
Aus Ländern außerhalb der EU und nicht in Begleitung des Passagiers
Es ist notwendig, dass der offizielle Tierarzt des PIF (Grenz-Gesundheitsbehörde, vor Ort am Flughafen) das Tier untersucht und ein Zertifikat zur Überquerung der Grenze ausstellt. Kleintiere (Zier- und Streicheltiere) in Begleitung des Passagiers sind von der tierärtlichen Untersuchung beim PIF befreit, sofern es nicht mehr als fünf sind und sofern sie nicht der Familie der Psittazide (Pagageienarten) und Leporide (Kaninchenarten) angehören.
In ein EU-Land
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einfuhr aus einem EU-Land (ausgenommen hiervon ist Großbritannien, da hier gesonderte Bestimmungen gelten).
In ein Land außerhalb der EU
Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Land; um genaue Informationen wenden Sie sich an ein Reisebüro oder die Fluggesellschaft. Die notwendigen Dokumente können vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt werden.
Innerhalb Italiens
Beim Transport von Hunden sind besondere Bestimmungen zu beachten:
- nach Sardinien: es muss eine Impfbescheinigung über Tollwut vorliegen, die mindestens 30 Tage alt, jedoch nicht älter als 12 Monate sein darf (muss vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt sein);
- nach Sizilien: es ist ausreichend, ein Gesundheitszeugnis des Tiers vorzulegen, aus dem die erhaltenen Imfungen hervorgehen
Sonderfälle
Vögel, Fische, Frösche und Landschildkröten dürfen in Italien nur eingeführt werden, wenn sie ein Herkunftszertifikat mit sich führen, welches im Land ihrer Abreise ausgestellt worden ist. Für gefährdete Tierarten (Papageien, Wasserschildkröten, Zierfische,…) ist es notwendig ein CITES-Zertifikat vorzuweise.
Cites Washingtoner Artenschutzabkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
+39 030 965 65 11 - Brescia Flughafen-Informationsbüro