Allgemeine Informationen
Das Reisegepäck sollte innen un außen mit Namen und Anschrift versehen sein. Entfernen Sie alte Anhänger von früheren Reisen, die verwirrend sein können. Beachten Sie darauf, dass ihr Gepäck die Maximalusmaße und das Maximalgewicht nicht überschreitet.Wenn Sie die Freigepäckmengen überschreiten, werden Sie ein Übergepäcktarif bezahlen.
Handgepäck
Es ist jedem Passagieren gestattet, ein Handgepäck mit sich an Board mitzunehmen. Dieses darf die Maße 55x35x25 cm und ein Gewicht von 5 kg nicht überschreiten. Wir bitten unsere Fluggäste die metallischen Geräte auf das Nötigste zu reduzieren, um die Kontrolloperationen zu erleichtern.
Diese Gegenstände können Sie zusätzlich mit in die Kabine nehmen:
- Eine Handtasche, kleine Umhänge- oder Handgelenktasche (auch kleine Laptoptasche)
- Einen Mantel, Umhang oder eine Reisedecke
- Eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- Eine angemessene Menge Reiselektüre
- Einen Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
- Ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel, auf die Sie angewiesen sind
- Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord erworben wurden
Neue Sicherheits-Bestimmungen für Abflüge aus der EU: Flüssigkeiten im Handgepäck
Auf Flügen, die in der EU starten, sowie Norwegen, Schweiz und Island, dürfen Flüssigkeiten, Cremen, Gels, Sprays. etc nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine mitgeführt werden. Sie sollen in einem Plastikbeutel transportiert werden und bei der Sicherheitskontrolle sollen sie separat vorgezeigt werden.
Artikel, die am Flughafen im Transit nach der Bordkartekontrolle und anderen EU-Flughäfen oder am Bord eines EU-Flugzeuges erworben werden, unterliegen keiner mengenmäßigen Beschränkung. Sie werden in spezielle Beutel eingepackt und versiegelt. Sie dürfen während der gesamten Reise nicht geöffnet werden.
Was ist neu?
Die Passagieren werden gebeten, bereits zu Hause die vorschriftskonforme Verpackung der Flüssigkeiten vorzubereiten. Die Flüßigkeiten dürfen die Maximalgrenze von 100 ml pro Verpackung nicht überschreiten und müßen zusammen in einem 1-Liter-großen, transparenten wiederverschließbaren Plastiksack transportiert werden (mit maximaler Ausmaße 18 x 20 cm). Pro Passagier ist nur ein Beutel erlaubt. Medikamente, Baby- und spezialnahrung (ärzliche Diätnahrung), die während des Flugels an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
- Am Flughafen
Um die Kontrollen zu erleichtern, sollen die Passagiere alle die mitgetragenen Flüssigkeiten separat vom Handgepäck (elektrische Geräte und Laptop Computers) vorzeigen, Jacke und Überzieher ausnehmen.Die Flussigkeiten sind:
Wasser und andere Getränke, Suppen, Cremen, Säfte, Lotionen, Parfums, Sprays, Gels, Shapoos, Rasierschaum, Lippgloss, Zahnpasta, Mascara etc.
Was ist nicht neu?
Es ist gestattet Flüssigkeiten im aufgegebenen Reisegepäck mitzubringen. Es ist gestattet an Bord Medikamente und Spezialnahrung, wie Babynahrung mitzubringen. Es ist gestattet, Getränke und Parfums bei den Duty Free Shops an den EU-Flughäfen oder an Bord von EU-Fluglinien zu erwerben. Sie werden in spezielle Beutel eingepackt und versiegelt. Sie durften während der gesamten Reise nicht geöffnet werden. Zusätzlich muß der Empfangschein Örtlichkeit des Kaufens und Uhrzeit ausweisen.
Dieses Dokument ist eine Zusammenfassung der EU-Regelung " New EU Security Rules at Airports - A Brief guide to help you ", die von der Europäischen Kommission, zusammen mit dem europäischen Airline-Verband und dem internationalen Flughafenverband verfaßt wurde. (Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 vom 17.10.2006)
NÜTZLICHE LINKS
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Elektronischer Reisepass (Staatspolizei)
Verbotene Artikel bei der geltenden Regelung (Enac)
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